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Die Gemeinde Amt Wachsenburg bietet Ihnen eine Vielzahl an kulturellen, sozialen & sportlichen Einrichtungen.

Unsere aktuellen Informationen rund ums Amt Wachsenburg

Bürgerinformation und Öffentlichkeitsbeteiligung
zur Parkraumentwicklungskonzeption im Ortsteil
Ichtershausen sowie zur Garagenentwicklungskonzeption in den Ortsteilen Ichtershausen, Eischleben und Sülzenbrücken

Die Gemeinde Amt Wachsenburg hat eine Parkraum- und Garagenentwicklungskonzeption erarbeitet.

Ziel der Konzeption ist es, die bestehende Parkplatzsituation zu analysieren, den vorhandenen und zukünftigen Stellplatzbedarf zu ermitteln, Entwicklungsmöglichkeiten zur Verbesserung des Parkraumangebots aufzuzeigen sowie Perspektiven für die zukünftige Bewirtschaftung, Unterhaltung und Entwicklung der gemeindlichen Garagenkomplexe zu untersuchen.

Die Konzeption umfasst dabei zwei Untersuchungsschwerpunkte:

  • Parkraumentwicklung im Ortsteil Ichtershausen: Untersuchung der bestehenden öffentlichen Parkraumsituation sowie Erarbeitung möglicher Maßnahmen zur Verbesserung und bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Stellplatzangebots.
  • Garagenentwicklung in den Ortsteilen Ichtershausen, Eischleben und Sülzenbrücken: Erste Betrachtung des bestehenden Sanierungsbedarfs der gemeindlichen Garagenkomplexe sowie Untersuchung möglicher zukünftiger Bewirtschaftungs-, Betreiber- und Entwicklungsmodelle.

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg hat in seiner Sitzung am 02.07.2026 mit Beschluss Nr. 169/2026 die Parkraum- und Garagenentwicklungskonzeption in der Fassung vom 30.06.2026 bestätigt.

Die darin enthaltenen Lösungsvorschläge können als Grundlage für zukünftige Planungs- und Investitionsentscheidungen dienen. Über die tatsächliche Umsetzung einzelner Maßnahmen entscheidet der Gemeinderat gesondert.

1. Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen

Im Rahmen der Konzepterarbeitung wurden die vorhandenen Parkmöglichkeiten, der Stellplatzbedarf sowie mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Parkraumsituation untersucht. Bereits im Zeitraum vom 03.07.2025 bis zum 15.08.2025 hatten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Online-Befragung zu beteiligen. Insgesamt gingen 138 ausgefüllte Fragebögen ein.

Die Befragung verdeutlichte insbesondere den Wunsch nach zusätzlichen wohnortnahen Parkmöglichkeiten und einer Verbesserung der bestehenden Stellplatzsituation.

Ein weiterer Schwerpunkt der Konzeption betrifft die gemeindlichen Garagenanlagen.

Die Gemeinde Amt Wachsenburg ist Eigentümerin von insgesamt neun Garagenkomplexen. An diesen Anlagen besteht ein erheblicher Instandhaltungs- und Sanierungsbedarf. Nach derzeitiger vorläufiger Einschätzung wird der erforderliche Investitions- und Instandhaltungsbedarf für die gemeindlichen Garagenkomplexe auf mindestens 3 Mio. Euro geschätzt.

Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, wie die Garagenanlagen langfristig erhalten und wirtschaftlich betrieben werden können.

Neben einer Fortführung der bisherigen kommunalen Bewirtschaftung kommen grundsätzlich auch alternative Bewirtschaftungs-, Eigentums- und Betreibermodelle in Betracht.

Über die zukünftige Bewirtschaftung sowie die Eigentums- und Betreiberstruktur der gemeindlichen Garagenkomplexe soll im weiteren Verfahren beraten werden. Dabei sollen die Öffentlichkeit sowie insbesondere die betroffenen Garagennutzer frühzeitig informiert und an der Erörterung möglicher Entwicklungs- und Bewirtschaftungsmodelle beteiligt werden.

2. Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinde Amt Wachsenburg ist es wichtig, die Interessen und Belange der Bürgerinnen und Bürger sowie insbesondere der betroffenen Garagennutzer bei den weiteren Überlegungen zu berücksichtigen.

Daher wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die Ergebnisse der Konzeption zu informieren und Hinweise, Anregungen sowie eigene Vorschläge zur zukünftigen Entwicklung der Parkflächen und gemeindlichen Garagenkomplexe einzubringen.

Die Parkraum- und Garagenentwicklungskonzeption in der Fassung vom 30.06.2026 wurde hierzu am 20.10.2026 auf der Internetseite der Gemeinde Amt Wachsenburg unter folgendem Link veröffentlicht:

https://www.amt-wachsenburg.de/gemeindeinformationen/bauen-und-wohnen

Zusätzlich können die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Amt Wachsenburg, Fachbereich IV – Bauen und Planen, Erfurter Straße 42, 99334 Amt Wachsenburg, 2. Obergeschoss, Zimmer 206, zu den nachfolgenden allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden:

  • Montag, Mittwoch und Donnerstag
    • 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
  • Dienstag
    • 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
  • Freitag
    • 08:00 bis 12:00 Uhr

(außer feiertags)

Außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten ist eine Einsichtnahme nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich. Hierfür steht die Telefonnummer 03628 / 911-0 zur Verfügung.

3. Abgabe von Stellungnahmen

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die betroffenen Garagennutzer können, bis zum 28.01.2027, Hinweise, Anregungen und Stellungnahmen zur Parkraum- und Garagenentwicklungskonzeption abgeben.

Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an info@amt-wachsenburg.de übermittelt werden.

Alternativ können Stellungnahmen schriftlich an die Gemeinde Amt Wachsenburg, Erfurter Straße 42, 99334 Amt Wachsenburg, gerichtet oder während der allgemeinen Dienstzeiten bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.

Es wird gebeten, die Stellungnahmen möglichst konkret zu formulieren und bei örtlich bezogenen Hinweisen den betreffenden Straßenabschnitt, Parkplatz oder Garagenkomplex zu benennen.

4. Weiteres Verfahren und erneute Beteiligung der Öffentlichkeit

Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Hinweise und Anregungen werden erfasst, fachlich ausgewertet und den zuständigen gemeindlichen Gremien zur weiteren Beratung vorgelegt.

Der Gemeinde Amt Wachsenburg ist es wichtig, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie insbesondere die Garagennutzer bei der weiteren Ausgestaltung möglicher Maßnahmen frühzeitig zu informieren und aktiv einzubeziehen.

Hierzu ist eine gesonderte Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen, bei der die möglichen Entwicklungsansätze vorgestellt und gemeinsam mit den Betroffenen erörtert werden sollen. Dabei erhalten die Bürgerinnen und Bürger erneut Gelegenheit, ihre Fragen, Hinweise und Anregungen einzubringen.

Mit der Bestätigung der vorliegenden Konzeption sind somit weder konkrete Sanierungs- oder Investitionsmaßnahmen noch Änderungen bestehender Eigentums-, Pacht- oder Betreiberverhältnisse beschlossen worden.

Die vorliegende Öffentlichkeitsbeteiligung dient der Information und Meinungsbildung. Sie stellt kein förmliches Beteiligungsverfahren dar.

5. Hinweise zum Datenschutz

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden personenbezogene Daten, soweit diese in den eingereichten Stellungnahmen enthalten sind, ausschließlich zum Zweck der Erfassung, Auswertung und Bearbeitung der Hinweise und Anregungen sowie zur Vorbereitung der weiteren gemeindlichen Beratungen verarbeitet.

Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG).

Die Auswertung und Weitergabe der Stellungnahmen an die zuständigen gemeindlichen Gremien, erfolgt grundsätzlich ohne Nennung personenbezogener Daten, soweit diese für die Beratung nicht erforderlich sind.

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Sebastian Schiffer

Bürgermeister


Einladung zur öffentlichen Auftaktveranstaltung:
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) der Gemeinde Amt Wachsenburg

Wie soll sich unsere Gemeinde in den kommenden Jahren entwickeln?

Die Gemeinde Amt Wachsenburg erarbeitet derzeit ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK). Mit dem Konzept sollen die zukünftigen Entwicklungsschwerpunkte der Gemeinde herausgearbeitet und eine langfristige Grundlage für die weitere Entwicklung unserer Ortsteile geschaffen werden.

Das ISEK betrachtet dabei die Gemeinde Amt Wachsenburg in ihrer Gesamtheit. Alle Ortsteile werden in die Bestandsanalyse und den weiteren Entwicklungsprozess einbezogen.

Hierzu laden wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich zur öffentlichen Auftaktveranstaltung ein.

  • Datum: 03.11.2026
  • Uhrzeit: 18:00 Uhr
  • Ort: Saal „Neue Mitte“, Erfurter Straße 43, 99334 Amt Wachsenburg, OT Ichtershausen

Im Rahmen der Veranstaltung werden zunächst die Ziele, Inhalte und der Ablauf des ISEK-Prozesses vorgestellt. Darüber hinaus werden bereits erste Ergebnisse der durchgeführten Bestandsanalyse präsentiert. Dabei wird ein Überblick über die derzeitige Situation sowie wesentliche Entwicklungstendenzen der Gemeinde und ihrer Ortsteile gegeben.

Die Veranstaltung bietet zugleich Gelegenheit, sich über den weiteren Erarbeitungsprozess und die vorgesehenen Möglichkeiten der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu informieren. Ihre Hinweise, Anregungen und Ideen zur zukünftigen Entwicklung der Gemeinde sind dabei ausdrücklich willkommen und sollen in den weiteren Prozess einfließen.

Die zukünftige Entwicklung unserer Gemeinde betrifft uns alle. Wir freuen uns daher über eine rege Teilnahme und darauf, gemeinsam mit Ihnen über die Zukunft der Gemeinde Amt Wachsenburg ins Gespräch zu kommen.

Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich IV – Planen und Bauen telefonisch unter 03628 911-229 oder per E-Mail unter info@amt-wachsenburg.de gern zur Verfügung.

 gez.

Fachbereich IV – Planen und Bauen

BEKANNTMACHUNG
Sanierungsgebiet „Ortskern Ichtershausen“ im OT Ichtershausen

Der Gemeinderat der Gemeinde Amt Wachsenburg hat mit Beschluss-Nr. 180/2026 vom 09.09.2026 beschlossen, die Frist für die Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Ortskern Ichtershausen“, gemäß der Sanierungssatzung vom 31.01.1995, bis zum 31.12.2036 zu verlängern.

Grundlage für die Fristverlängerung sind die noch ausstehenden städtebaulichen Maßnahmen und Projekte, die im Rahmen der Sanierungsmaßnahme umgesetzt bzw. abgeschlossen werden sollen.

Die Verlängerung des Durchführungszeitraums der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme im Sanierungsgebiet „Ortskern Ichtershausen“ bis zum 31.12.2036 wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Ichtershausen, 18.09.2026

Dienstsiegel

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Sebastian Schiffer

Bürgermeister

Erweiterung der Volkssternwarte in dem OT Kirchheim

Die Gemeinde Amt Wachsenburg informiert hiermit über die geplante Erweiterung der Volkssternwarte im Ortesteil Kirchheim.

Geplant ist vor allem der Neubau eines Sonnenturmes mit Kuppel für die Aufnahme  
eines Sonnenteleskopes.

Das Projekt wird von der Europäischen Union kofinanziert.

 Ihr Bürgermeister Sebastian Schiffer

Nachtragshaushaltssatzung Juli 2026

Anliegend stellen wir allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Amt Wachsenburg vom Monat Juli 2026 zur Einsicht zur Verfügung.

 Ihr Bürgermeister Sebastian Schiffer

Nachtragshaushaltssatzung 07/2026 Gesamtaufstellung Nachtragshaushalt 07/2026

BEKANNTMACHUNG

Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 36 a i.V.m. § 246 e Baugesetzbuchüber die Anwendung der befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau nach§ 246 e Baugesetzbuch („BauTurbo“) in der Gemeinde Amt Wachsenburg (EFH / MFH)

Seit dem 30.10.2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in Kraft (BGBl. 2025 I Nr. 257 vom 29.10.2025). 
§ 246 e Baugesetzbuch (BauGB) dient als befristete Sonderregelung („Experimentierklausel“) der Erleichterung und Beschleunigung der Schaffung von Wohnraum, ohne die kommunale Planungshoheit, öffentliche Belange oder nachbarliche Rechte unangemessen zu beeinträchtigen. 
Mit Zustimmung der Gemeinde kann bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 von den Vorschriften des Baugesetzbuchs oder den aufgrund dieses Gesetzbuchs erlassenen Vorschriften abgewichen werden.

Voraussetzung ist, dass die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist und das Vorhaben der Schaffung neuen Wohnraums oder der Wiederherstellung vorhandenen Wohnraums dient. 
Nach § 36 a Abs. 2 BauGB kann die Gemeinde, der betroffenen Öffentlichkeit, vor der Entscheidung über die Zustimmung zum Antrag, Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist (höchstens einen Monat) geben. 


Die Gemeinde Amt Wachsenburg wurde in einem bauaufsichtlichen Verfahren durch das Landratsamt Ilm-Kreis um Stellungnahme zu einem beantragten Vorhaben ersucht (Az.: BA-20260326).

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument oder der Website der Gemeinde Amt Wachsenburg unter:

https://www.amt-wachsenburg.de/gemeindeinformationen/bauen-und-wohnen

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Entscheidung über die Zustimmung der Gemeinde zum beantragten Vorhaben unberücksichtigt bleiben können. 

Ichtershausen, 15.07.2026 
gez.  
Fachbereich IV - Bauen und Planen

Bekanntmachung Beteiligung Öffentlichkeit Wohnungsbau EFH Bekanntmachung Beteiligung Öffentlichkeit Wohnungsbau MFH

Öffentliche Bekanntmachung der Absicht zur Einziehung eines Straßenabschnitts der Gemeindestraße „Am Burgsteig“ nach § 8 ThürStrG.

Mit Beschluss-Nr. BVA-015/2024 hat der Bau- und Vergabeausschuss den Verkauf der gemeindlichen Grundstücke (Straßenverkehrsflächen) in dem Gemeindegebiet, Gemarkung Thörey, Flur 2, Flurstück-Nr. 530/2, 530/3, 530/4 an die Firma IMOSI GmbH beschlossen.

Der Verkauf ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Er dient dem Zweck der Betriebserweiterung des Unternehmens und der betreffenden Straßenabschnitt wird künftig nicht mehr für den öffentlichen Verkehr benötigt. So weist der Straßenabschnitt keine Verkehrsbedeutung für den allgemeinen öffentlichen Verkehr oder andere Anlieger mehr auf.

Die Absicht der Einziehung des Straßenabschnitts wurde mit Bekanntmachung vom 04.06.2026 ortsüblich veröffentlicht; in der Bekanntmachung war auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen (Lageplan mit Kennzeichnung des einzuziehenden Abschnitts) sowie auf die Frist zur Erhebung von Einwendungen hingewiesen.

Nähere Details entnehmen Sie bitte dem beigefügten PDF-Dokument.

Öffentliche Bekanntmachung der Absicht zur Einziehung eines Straßenabschnitts der Gemeindestraße „Am Burgsteig“ nach § 8 ThürStrG.

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2026

Anliegend stellen wir allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern den Haushaltsplan der Gemeinde Amt Wachsenburg für das Jahr Haushaltsjahr 2026 zur Einsicht zur Verfügung.

 Ihr Bürgermeister Sebastian Schiffer

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2026
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