Kommunale Wärmeplanung
Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral werden, so sieht es das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung vor. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Wärmeversorgung von Gebäuden energetisch umgebaut wird und künftig ohne fossile Brennstoffe auskommt.
Für eine systematische und kosteneffiziente Umstellung der Wärmeversorgung auf Klimaneutralität ist ein strategisches Vorgehen unerlässlich. Eine kommunale Wärmeplanung bildet die strategische Grundlage für diesen Prozess. Die kommunale Wärmeplanung gibt Orientierung, in welchem Teil des Gemeindegebietes welche Art der Wärmeversorgung (leitungsgebunden oder dezentral, ggf. auf Basis welcher klimaneutralen Energieträger) vorrangig eingesetzt werden soll. Für Hauseigentümer, Energieversorger und Netzbetreiber bietet es Planungs- und Investitionssicherheit, um in effiziente Heizungstechnik oder Wärmenetze investieren zu können.
Eigentümer von Immobilien soll die kommunale Wärmeplanung Orientierung geben, welche Optionen für die GEG-konforme Wärmeversorgung am Standort ihres Gebäudes vorliegen. Die Immobilieneigentümer können auf Basis der kommunale Wärmeplanung weiterhin erkennen, ob und mit welcher Wahrscheinlichkeit sie ihr Gebäude an ein bestehendes oder zukünftig entstehendes Wärmenetz anschließen können.